Diese Erklärung gilt für die Website www.corona-daten-deutschland.de. Herausgebende dieser Website ist das Statistische Bundesamt, vertreten durch den Präsidenten des Statistischen Bundesamtes.
Als öffentliche Stellen im Sinne der EU-Richtlinie2016/2102 sind wir bestrebt, die Internetseite und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 in der jeweils aktuellen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Dezember 2021 durchgeführten Selbstbewertung (manuelles Prüfverfahren). Nach einer erneuten Prüfung werden wir die Ergebnisse an dieser Stelle veröffentlichen.
Aufgrund der Überprüfung entspricht die Website nur teilweise den zuvor genannten Anforderungen. Insbesondere die Darstellung der Datensätze ist aktuell nicht barrierefrei. Alternativ stehen die Datensätze jedoch in verschiedenen Formaten zum Download zur Verfügung. Die Website wird aktuell einer Überarbeitung hinsichtlich der Barrierefreiheit und Nutzungsfreundlichkeit unterzogen. Nach einer erneuten Prüfung werden wir die Ergebnisse an dieser Stelle veröffentlichen.
Diese Erklärung wurde am 27.01.2022 erstellt.
Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf der Seite www.corona-daten-deutschland.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Gerne können Sie uns per E-Mail unter Angabe Ihres Namens und dem Stichwort Corona-Daten Deutschland kontaktieren:
E-Mail: barrierefrei@destatis.de
Schlichtungsverfahren
Sollte auch nach Kontaktaufnahme zu oben genannter Stelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Aufgabe der Schlichtungsstelle BBG ist es, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de. Sie können die Schlichtungsstelle unter info@schlichtungsstelle-bgg.de auch direkt anschreiben.